Termin: 19.06.2027 bis 27.06.2027
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Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und Newa Tours als dem Reiseveranstalter zustande kommenden Pauschalreisevertrages.
1.1. Für alle Buchungswege telefonisch, online etc. gilt:
Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Ergänzend für die Buchung, welche mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
1.3. Für den Vertragsschluss bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel Internet-App, Telemedien) gilt Folgendes:
1.4. Der Reiseveranstalter weist daraufhin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, Emails, per Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
2.1. Aus Kundenfreundlichkeit verzichtet Newa Tours auf eine Anzahlung. Der Reisepreis wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig erst nach Erhalt aller notwendigen Reiseunterlagen und ausgestellten Flugtickets, die von Newa Tours im Vorfeld bereits gebucht und auf Vorleistung bezahlt sind.
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger wie etwa durch Email, SMS oder Fax klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2. Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung (gemäß Stornotafel siehe 4.3) verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer-Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzgl. des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzgl. dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.
Stornobedingungen:
Bei Stornierung der Reise gelten folgende Stornobedingungen:
Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich im solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktadresse des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
6.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels sofern er erheblich ist, kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe erforderlich ist.
6.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; Anmeldefristen
6.4. Reiseunterlagen
Der Reisende hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden [z.B. Ausflüge], wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
7.3. Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter wird auf einem dauerhaften Datenträger in Schriftform empfohlen.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schotte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot [Gemeinschaftliche Liste] ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
9.1. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf.-notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
9.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
9.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen.
STAND 13.11.2025
Reiseveranstalter: NEWA Tours / Russland Reisen
Bei Buchung einer Reise bzw. nach Vertragsabschluss erhalten Sie alle notwendigen Reiseunterlagen wie Reisesicherungsschein, Buchungsbestätigung und von uns bereits gebuchte und in Voraus bezahlte Flugtickets. Die Flugtickets erhalten Sie also bereits im Vorfeld und überweisen erst danach die Anzahlung in Höhe des Flugpreises. Die Restzahlung ist wie gewohnt 4 Wochen vor der Reise fällig.
Bis 49 Tage vor Reiseantritt können Sie ohne Angabe von Gründen von der Reise zurück treten und haben nur 200€/ Pers. an Stornokosten. Ab 49 Tage vor Reiseantritt müssen wir die Zugtickets ausstellen, das Visum beantragen usw., so dass ab diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung entsprechend höhere Stornokosten anfallen würden. Eine Stornostaffelung wie es bei Reisen üblich ist – je näher man an den Abreisetermin kommt, um so höher die Stornokosten (siehe weiter unten).
bis 49 Tage vor Reiseantritt fallen 200 €/Pers. an.
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises.
bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises.
bis 7 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises.
bis 0 Tage bzw. Nichtreiseantritt: 85% des Reisepreises.
– Reisebestätigung
– Flugbestätigung (bereits gebuchte und bezahlte Flüge)
– Rechnung
– Informationsschreiben
– Reiseanmeldung
– Visuminformationen
– Reisesicherungsschein
Zahlungsbedingungen:
Bei Buchung einer Reise bzw. nach Vertragsabschluss erhalten Sie alle notwendigen Reiseunterlagen wie Buchungsbestätigung, Rechnung, Visumunterlagen und im weiteren Verlauf die von uns bereits gebuchte und bezahlte Flugtickets. Die Flugtickets erhalten Sie also bereits im Vorfeld und überweisen erst danach den vollen Reisebetrag in einer Rechnung. Der Reisebetrag ist 4 Wochen vor der Reise fällig. Sie müssen vorher keine Erstzahlung an uns überweisen. Darauf möchten wir aus Kundenfreundlichkeit gerne verzichten.
Stornobedingungen:
Bis 49 Tage vor Reiseantritt können Sie ohne Angabe von Gründen von der Reise zurück treten und haben nur 200€/ Pers. an Stornokosten. Ab 49 Tage vor Reiseantritt müssen wir die Zugtickets ausstellen, das Visum beantragen usw., so dass ab diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung entsprechend höhere Stornokosten anfallen würden. Eine Stornostaffelung wie es bei Reisen üblich ist – je näher man an den Abreisetermin kommt, um so höher die Stornokosten (siehe weiter unten).
bis 49 Tage vor Reiseantritt fallen 200 €/Pers. an.
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises.
bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises.
bis 7 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises.
bis 0 Tage bzw. Nichtreiseantritt: 85% des Reisepreises.
Buchungsablauf:
– Buchungsbestätigung
– Rechnung
– Informationsschreiben
– Visuminformationen
– Flugbestätigung (bereits gebuchte und bezahlte Flüge)